Wir beraten Sie zu diesem Thema

Es ist so einfach...

 

Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit, Ihre Immobilie(n) zu registrieren

Der Telekom Glasfaser Hausanschluss für Ihre Immobilien

Wir unterstützen Sie, versprochen!

 

1. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

 

2. Wir benötigen von Ihnen vorab eine Liste der Liegenschaften mit Angabe der Wohn- und Gewerbeeinheiten pro Objekt

 

3. Nach Prüfung der Verfügbarkeit, erstellen wir Ihnen die Dokumente für den Auftrag

 

4. Die Ausbauplanung (Netzebene 3 und 4) erfolgt in enger Abstimmung mit Ihnen durch eine gemeinsame Vor-Ort-Begehung Ihrer Objekte

 

5. Sämtliche Baumaßnahmen werden kordiniert


 

 

So kommt die Glasfaser zu Ihnen

 

Melden Sie sich rechtzeitig

 

Die Ausbauplanung ist eine komplizierte Aufgabe: Unterschiede in der Netztopografie, regional verschiedene behördliche Prozesse und Vorgaben, unterschiedlicher Baugrund und manche unvorhergesehene unterirdische Überraschung machen es schwer, genaue Vorhersagen über den Ausbauzeitpunkt an Ihrem Ort zu treffen. Es lohnt sich, die Abläufe zu kennen.

 

Gute Vorbereitung zahlt sich aus. Registrieren Sie Ihre Bestände für den Glasfaserausbau.

 

Melden Sie die von Ihnen verwalteten Objekte für den Glasfaseranschluss bereits heute bei der Telekom an. Das erleichtert die Planung, beschleunigt den Ausbau und verschafft dem Ausbauteam genügend Zeit, rechtzeitig mit Ihnen den Anschluss von Haus, Wohnungen und Gewerberäumen zu klären.

 

Sanierung? Neubau? Planen Sie für Glasfaser!

 

Die Telekom verlegt Glasfaser bis in die Wohnung mit Sorgfalt. Doch falls schon jetzt Sanierungen vorgesehen sind, planen Sie am besten den späteren Glasfaseranschluss, z. B. mit Leerrohren, gleich mit ein. Dann geht der Anschluss unschlagbar sauber und fix.

 

Wir gehen auf individuelle Gegebenheiten ein, denn jede Immobilie ist anders.

 

Deswegen planen wir die Glasfaserverkabelung im Haus gemeinsam mit Ihnen. Eine gemeinsame Begehung ist die Basis für die Planung der Glasfaser-NE4 in Ihren Objekten.

 

Rufen Sie uns einfach an und Informieren Sie sich

 

 

Vom Gehweg zum Keller und in die Wohnung

 

Ihr Glasfaser Hausanschluss kostenfrei...
 

Wir verlegen die Glasfaser kostenfrei von der Straße bis in den Hausanschlussraum. Entscheiden Sie sich jetzt für das zukunftssichere Glasfaser-Netz

Warum sich Glasfaser für Ihre Immobilien lohnt

 

Anbieteroffen

 

Ein Glasfaser-Anschluss der Telekom bindet
Sie nicht an unsere Tarife - Sie haben die
Freiheit, ebenfalls Angebote anderer
Dienstleister in Anspruch zu nehmen

 

Wertsteigernd

 

Ein stabiler Glasfaser-Anschluss steigert
die Attraktivität für potenzielle
Mietparteien und damit auch den Wert Ihrer Immobilien

 

Zukunftssicher

 

Glasfaser ist Breitbandvorsorge, denn die
Bandbreiten sind unbegrenzt skalierbar
und lassen sich an die steigenden
Datenmengen und Technologien anpassen

WISSENSWERT

Alles was Recht ist

Der Glasfaseranschluss bis in die Wohnung (FTTH) ist der neue Standard für die digitale Versorgung von Immobilien. Deshalb hat der Gesetzgeber mit der Glasfaser Rechte, aber auch Pflichten verbunden, die Sie kennen sollten. Hier ein Überblick über die wichtigsten Bestimmungen.

§ 134 TKG: Zugangsrecht für Netzbetreiber

Jeder Telekommunikations- betreiber hat unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Zugang zum Gebäude, um dort einen Glasfaser- Netzabschlusspunkt zu installieren. Der Hauseigentümer ist zur Mitwirkung verpflichtet. Nehmen Sie selbst aktiv Kontakt auf und melden Sie Ihre Immobilie für den Glasfaseranschluss an. Nutzen Sie die Beratungsangebote. So stellen Sie einen reibungslosen, kostenlosen Anschluss ohne Unstimmigkeiten sicher.

§ 145 TKG: keine Verweigerung durch Eigentümer

Wenn ein Mieter in einem Mehrparteienhaus einen Dienst bestellt (z. B. Internet) und dafür eine Glasfaserleitung bis in die Wohnung verlegt werden muss, kann der Eigentümer diesen Anschluss bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nicht verweigern. Stimmen Sie bei Mehrparteienhäusern rechtzeitig die Leitungsführung in die Wohnungen mit dem Netzbetreiber ab. 

Open Access – offener Netzzugang für andere Anbieter Netzbetreiber müssen ihre Gebäudenetze für andere Anbieter öffnen. So können Mieter unter verschiedenen Anbietern wählen.

Glasfaser in der Wohnungseigentümer- gemeinschaft

Auch in der WEG kann jeder Eigentümer einen Glasfaseranschluss bestellen, auch hier darf der Netzbetreiber die Glasfaser in die jeweilige Wohnung legen. Die WEG darf weder den Hausanschluss noch den Anschluss der Wohnung verweigern. Fassen Sie dennoch Vorratsbeschlüsse und stimmen Sie auch über die Ausbauvariante und Leitungsführung, z. B. durch alte Kaminschächte und Leerrohre, ab. So sind Sie optimal vorbereitet. Sollte eine Abweichung
der vereinbarten Verlege- methoden nötig sein, holen Sie im Umlaufverfahren nachträglich einen Beschluss ein.

Einvernehmen statt Paragrafenreiterei

Die Telekom sucht beim Glasfaserausbau das Einvernehmen mit den Hauseigentümern und -verwaltern. Beachten Sie dabei: Die Ausbauprojekte finden in einem engen Zeitrahmen statt. Warten Sie nicht, bis die Monteure vor der Tür stehen. Melden Sie Ihre Immobilie deshalb jetzt für den Glasfaseranschluss an. Denn fehlen wichtige Unterlagen oder Informationen, kann es passieren, dass der Bautrupp weiterziehen muss. Ein nachträglicher Anschluss kann dann meist nur gesondert und kostenpflichtig erfolgen.

Wir arbeiten Hand in Hand

Alle Fragen rund um den Glasfaserausbau werden wir in einem Gespräch mit Ihnen beantworten

Legitimation

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